Die Garantiefristen beginnen mit dem Tag der Ablieferung an den Kunden. Sie betragen:
- 2 Jahre Garantie für alle Neufahrzeuge
- 2 Jahre Garantie für Original Porsche Ersatz-, Zubehör- und Austauschteile (Teile), die außerhalb von Garantiearbeiten verwendet oder verkauft werden. Für Porsche Teile, die im Rahmen von Garantiearbeiten verwendet werden, endet die Garantiefrist mit der des schadhaft gewordenen Kaufgegenstandes
- 3 Jahre Garantie für die Lackierung
- 12 Jahre Langzeitgarantie gegen Durchrostung der Karosserie
Unter bestimmten Bedingungen kann weiterhin eine einjährige Garantie für Porsche Gebrauchtwagen abgeschlossen werden.
Garantie kann weltweit gegenüber jedem Porsche Partner geltend gemacht werden.